Ausgabe 1. Oktober 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der NEGXT AG gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen den Kunden und der NEGXT AG. Als Kunden der NEGXT AG gelten alle Abnehmer von Leistungen jeder Art.

2. Beizug von Dritten

Die NEGXT AG ist berechtigt, für die Erfüllung ihrer Pflichten und die Wahrnehmung ihrer Rechte Dritte beizuziehen.

3. Preise, Mehrwertsteuer und öffentliche Abgaben

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Mehrwertsteuer und anderweitige öffentliche Abgaben aller Art gehen zu Lasten der Kunden und kommen zu den Preisen der NEGXT AG hinzu, sofern nichts anderes angegeben wird. Allfällige Änderungen in der Mehrwertsteuer bzw. den anderen öffentlichen Abgaben können ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens auf die Kunden überwälzt werden.

4. Zahlungen, Verrechnungsausschluss

4.1 Zahlungen

Die Rechnungen der NEGXT AG sind mit Zustellung zur Zahlung ohne Abzug fällig und innert längstens 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nicht auf der Rechnung ein besonderes Fälligkeitsdatum mit Zahlungsfrist angegeben ist. Der Ablauf der Zahlungsfrist gilt als Verfalltag (Art. 102 Abs. 2 OR).

4.2 Verzug

Bei unbenutztem Ablauf der Zahlungsfrist tritt ohne weiteres Verzug ein, was die Pflicht des Kunden zur Bezahlung von Verzugszinsen gemäss Art. 104 OR auslöst. Bleibt die Mahnung der NEGXT AG erfolglos, wird eine angemessene letzte Frist zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtung angesetzt. Läuft auch diese ungenutzt ab, kann die NEGXT AG die Erbringung ihrer Leistungen einschränken, unterbrechen oder einstellen, die entsprechenden technischen Massnahmen ergreifen und das Rechtsverhältnis entschädigungslos auflösen. Vorbehalten bleiben alle weiteren Rechte der NEGXT AG.

4.3 Akontozahlungen, Vorauszahlungen und Sicherstellung

Die NEGXT AG ist jederzeit berechtigt, Akontozahlung für bisherige sowie Vorauszahlung oder Sicherstellung für künftige Leistungen zu verlangen.

4.4 Verrechnungsausschluss

Gegenüber Forderungen der NEGXT AG ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.

5. Zeitpunkt der Leistungserbringung

Termine gelten als Richtwerte und sind unverbindlich, ausser sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.

6. Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, der NEGXT AG alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und bei Bedarf Zugang zu erforderlichen Räumlichkeiten zu gewähren.

7. Haftung

Die NEGXT AG haftet nur, wenn ein Schaden auf grobfahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Mitarbeitenden zurückzuführen ist. Eine Haftung für indirekten Schaden oder für Folgeschäden ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben anderslautende zwingende Haftungsvorschriften. Der Kunde haftet für alle Schäden, die er oder Personen, für die er einzustehen hat (inkl. Hilfspersonen), der NEGXT AG direkt oder indirekt verursacht, sei es durch Tun, Dulden oder Unterlassung.

8. Datenschutz

Die NEGXT AG bearbeitet nur Daten, die für die Erfüllung ihrer Pflichten, die Pflege der Kundenbeziehungen, die Gewährleistung einer hohen Qualität ihrer Leistungen, die Sicherheit von Personen, Infrastruktur und Betrieb sowie die Rechnungsstellung benötigt werden. Der NEGXT AG steht das Recht zu, diese Daten für sämtliche geschäftlichen Belange einzusetzen und zu verwenden.

9. Kündigung

9.1 Geschäftsbereich Netz

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 6 Monaten auf den 31.12. eines Jahres schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

9.2 Geschäftsbereich Gebäude

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

10. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle von der Gegenseite erhaltenen Informationen sowie den Inhalt der gegenseitigen Verträge vertraulich.

11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Rechtsverhältnis der NEGXT AG zu ihren Geschäftspartnern (namentlich Lieferanten und Kunden) ist privatrechtlicher Natur. Es ist schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist am Hauptsitz der NEGXT AG.

12. Inkrafttreten und Änderungen

Diese AGB treten per 01.10.2025 in Kraft.

Die NEGXT AG kann diese AGB jederzeit ändern. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle unwirksamer oder fehlender Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

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